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   LG Hamburg, 17.12.2009 - 332 O 408/06   

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https://dejure.org/2009,63694
LG Hamburg, 17.12.2009 - 332 O 408/06 (https://dejure.org/2009,63694)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17.12.2009 - 332 O 408/06 (https://dejure.org/2009,63694)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 332 O 408/06 (https://dejure.org/2009,63694)
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Kurzfassungen/Presse

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Spielsperre der Spielbank Hamburg beinhaltet verbindliche Verpflichtung gegenüber Spieler

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Hamburg, 28.04.2011 - 332 O 258/10

    Schadensersatzanspruch gegen Spielbankbetreiber wegen Pflichtverletzung aus

    Bereits seit Ende Dezember 2006 war vor dem Landgericht Hamburg zum Az. 332 O 408/06 ein Verfahren des Klägers anhängig, in welchem er die Beklagte zunächst auf Rückzahlung von 50.451,- EUR in Anspruch nahm, die der Kläger nach seinem Vortrag in der Zeit von Ende 2002 bis Ende 2005 im Wesentlichen im Telecash-Verfahren in den Räumen der Casinos R, W und M abgehoben und verspielt hatte.

    Im Januar 2008 stellte der Kläger einen weiteren PKH-Antrag in diesem Verfahren und zwar in Höhe von 15.340,- EUR bezüglich des Zeitraums 03.11.2007 bis 28.12.2007 (vgl. Bl. 182 ff. der Akte 332 O 408/06).

    Das Gericht hat die Akte 332 O 408/06 beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    aa) Das erkennende Gericht hat insoweit in dem im Verfahren 332 O 408/06 ergangenen Urteil vom 17.12.2009 (Anlage K 16), das zwischen den Parteien dieses Verfahrens bezüglich eines anderen Zeitraums ergangen ist und im Wesentlichen das Verspielen von Beträgen aus Telecash-Abhebungen zum Gegenstand hatte, zum Vorhandensein einer vertraglichen Schutzpflicht der Beklagten Folgendes ausgeführt, woran das erkennende Gericht auch weiter festhält:.

    Insoweit hat das erkennende Gericht bereits in dem Urteil in dem Verfahren 332 O 408/06 zur Kontrolle der Daten aus der Sperrdatei Folgendes ausgeführt:.

    Diesbezüglich hat das erkennende Gericht in dem Urteil in dem Verfahren 332 O 408/06 Folgendes ausgeführt:.

    Zwar hat das Hans. Oberlandesgericht in dem Beschluss bezüglich des PKH-Antrags des Klägers im Verfahren 332 O 408/06 mit Beschluss vom 03.09.2009 die Erfolgsaussichten des Klägers für die beabsichtigte Rechtsverfolgung bezüglich der im Zeitraum bis einschließlich 28.12.2007 erfolgten Abhebungen im Wesentlichen abgelehnt, weil sich die Beklagte in dem Zeitraum vom 09.01.2004 bis 18.10.2007, der bei Verkündung des Urteils des BGH vom 22.11.2007 bereits abgeschlossen gewesen sei, nicht für verpflichtet habe halten müssen, Einlass- oder Sperrkontrollen durchzuführen (Anlage B 1, S. 3).

    Insbesondere glaubt das Gericht dem Kläger, auch unter dem Eindruck, den das Gericht in dem bereits abgeschlossenen Verfahren 332 O 408/06 gewonnen hat, dass erhebliche Spielvorgänge aus den Jahren 2003 bis 2005 zum Gegenstand hatte, dass der Kläger über einen sehr langen Zeitraum und auch noch im Jahre 2007 einer ganz erheblichen Spielleidenschaft erlegen war und immer wieder bei der Beklagten im Automatenspielbereich größere Beträge verspielt hat.

    Das Gericht ist grundsätzlich auch nach der Anhörung des Klägers in dem Verfahren 332 O 408/06 davon überzeugt, dass der Kläger aufgrund seiner Spielleidenschaft in dem hier maßgeblichen Zeitraum tatsächlich die jeweils in die Filiale verbrachten Barbeträge dort sämtlich verspielt hat und auch etwaige Gewinne sogleich wieder verspielt hat.

    Zwar ist es doch erstaunlich, dass der Kläger hier ab Januar des Jahres 2007, als das Verfahren 332 O 408/06 auf Rückzahlung von Beträgen aus anderen Zeiträumen gegen die Beklagte bereits lief, die Eintrittskarten der Beklagten aufhob und sie dann teils bereits im Oktober 2007 zusammen mit dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Teil der hier streitgegenständlichen Zeiträume einreichte, wie sich aus den Entscheidungen zu den PKH-Anträgen aus dem Jahr 2007 ergibt (vgl. Anlagen B 1 und B 2).

  • OLG Hamburg, 12.04.2012 - 11 U 100/11

    Ansprüche des Kunden einer Spielbank aufgrund eines Spielsperrvertrages

    Das Landgericht hat unter Beiziehung der Akte 332 O 408/06, nach Vernehmung der Zeugen .
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